super - freue mich auf den Bericht!
Beiträge von cactus-fb
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Keine schlechte Idee!
Wer teste? -
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Ich versuche mal zusammenzufassen, ob ich das richtig verstanden habe.
bei mir sind die Apps von citroen multicity connect zwar installiert, benutzen kann ich die aber nur, wenn ich den Stick kaufe?
Den Browser kann ich allerdings benutzen, wenn ich mein iPhone als WLAN Hotspot beteibe und per Bluetooth mit meinem Stachligen verbinde.
Stimmt das so? Oder kann ich unter Verwendung von WLAN Hotspot auch die anderen Apps nutzen?Hallo Mabu1,
ich habe mich eine Weile mit dem Thema befasst, hab dann aber irgendwann aufgegeben.
Mein "finaler" Wissensstand - ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit - ist folgender:Die Multi-Connect-Apps funktionieren NUR mit dem Citroen-Surf-Stick, der leider vollkommen überteuert ist.
Meine Versuche mit "freien" Surfsticks sind alle gescheitert.
Eine Internetverbindung über das Handy aufzubauen ist mir einmal ( per try and error) über Bluetooth gelungen, da konnte ich mit dem Browser surfen, allerdings mit unterirdischer Geschwindigkeit
Wie gesagt: ich habs dann irgendwann aufgegeben und surfe wieder ausschließlich über mein (Android-)Handy.Was bei mir sehr gut ( unabhängig von MultiConnect) funktioniert ist " Link-my-Citroen":
https://play.google.com/store/…?id=com.psa.citroen&hl=de
https://itunes.apple.com/de/ap…ycitroen/id878650715?mt=8 -
Was machst Du mit einem Autoaufkleber, der sich löst, Dir aufs Helmvisier fliegt und dadurch tödlich verunglückst??? ( Ironie??)
Hat der Aufkleber auch eine Bauartgenehmigung oder eine ABE? -
Leider sind das nicht nur sensationsgeile Reporter
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?tx_ttnews[tt_news]=3652Hier müssen schon ausländische Hochschulen mit den Untersuchungen beauftragt werden, da die meisten Hochschulen in Deutschland abhängig von Fördergeldern der Autoindustrie sind! Unglaublich!
Warum bezahlt VW in den USA Milliarden für deren "Diesel- und Abgaslüge"? Und in Deutschland reicht ein "Softwareupdate", bzw. ein Kunststoffröhrchen für 1,50€.
http://www.umweltbundesamt.de/…schrittweise-raus-aus-der
Das Bundesumweltamt warnt diesbezüglich schon seit Jahren!
Lieber Augusto,
wenn man nur lange genug googelt, findet man zu jedem " Argument" ein "Gegenargument".
Bitte brich hier - wie schon anderer Stelle geschrieben - keinen " Krieg" zwischen Diesel- und Bezinfahrern vom Zaun. Es gibt - wie gesagt - für alles ein "Für" und ein "Wider".
Wir sind hier im Cactus-Forum - den Cactus gibt es mit Diesel- und mit Benzinmotoren. Hier geht es um " Gemeinsamkeiten" von Cactusfahrern und nicht um nur schwer tatsächlich beweisbare " Glaubenfragen".
Auch Poltik ( in den USA...) ist meiner Meinung hier nicht das richtige Thema.
Aussagen, die mit " In den USA" oder " ein ausländischer Forscher" oder so ähnlich beginnen, sind meiner Meinung nach mit einem gewissen Fragezeichen zu versehen!
Am besten für die Umwelt ist es, überhaupt nicht Auto zu fahren, noch besser für die Erde wäre es, wenn die Menschheit rechtzeitig ausstirbt ( Ironie off). -
Das war die INOFFZIELLE und sinngemäße Aussage des TÜV-Manns ( Den Rest habe ich ergoogelt)
Es geht wohl darum, ob ein Windabweiser ein "Luftleitblech" ( also ein Spoiler) ist oder nicht - und das ist Auslegungssache.
Wenn er KEIN Spoiler ist gem. VdTÜV Merkblatt 744, dann braucht man KEINE ABE, sondern er muss nur sach- und fachgerecht montiert sein, was der TÜV durch Augenschein überprüft( soviel zum Thema auf der Autobahn herumfliegende Windabweiser, was natürlich gar nicht geht!!)Wenn der Windabweiser aber ein "Spoiler" im Sinne von VdTÜV Merkblatt 744 ist, dann braucht er eine ABE und dann ist meiner nicht zulässig.
Es gibt aber wohl bisher - so der TÜV-Mann - noch KEINE offizielle Aussage, was ein Windabweiser gem. VdTÜV Merkblatt 744 rein rechtlich betrachtet ist.
Sicherlich wird es aber irgendwann eine entsprechende rechtliche Würdigung geben und dann hab ich entweder Pech und muss meinen in die Tonne treten oder Glück und alles ist ok. -
Das ist die inoffizielle Aussage des TÜV-Prüfers, der in meiner "Lieblingswerkstatt" "TÜVT":
Bevor man mit Begriffen wie z.B. ABE benutzt sollte man auch wissen, das Windabweiser nach §19(3), 21, 22 sowie den geltenden ECE Verordnungen und EG-Richtlinien, weder Zulassungspflichtig, noch Eintragungspflichtig und nicht prüffähig nach VdTÜV Merkblatt 744 ist und sind.
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Da hab ich auch Interesse!
( ebenfalls braune Innenausstattung) -
Stehen minimal über den Scheibenrahmen.
Die Metallklammern spreizen sich rein - richtig.
Über die Demontage steht nichts, aber die Metallklammern kann man mit dem Schraubenzieher zusammendrücken und entfernen und dann geht der Windabweiser mit sanfter Gewalt raus.