Beiträge von klauss

    Hi,



    ok, war nicht in Ordnung. Dann hol ich das erst mal in Kurzform nach (später etwas ausführlicher).
    ich bin seit einem Jahr recht zufriedener Besitzer eines VTi 82. Seit 2010 habe ich drei Berlingo (zwei Diesel, einen VTi 95) gefahren. Wie man schon aus den Forenbeiträgen sehen kann, gibt es (meiner Ansicht nach) wenig ernsthafte Probleme mit den Cacteen.
    Zurück zur Anhängelast:
    Ich wöllte eigentlich nur klarstellen, dass die zulässige Anhängelast im KFZ Schein sich auf die tatsächlich angehängte Last bezieht (inklusive Stützlast) und nicht auf die maximal zulässige Last des Anhängers (inklusive Eigengewicht). Eine Überlastung wird behördlicherseits also immer mit einer Waage festgestellt und nicht durch einen Blick in die Papiere.
    Ich habe mich damit beschäftigt weil ich den Kauf eines kleinen Wohnwagens erwäge. Die Anhängelast ist aber für ein Auto der Größe des Catus eigentlich beschämend (max 820 kg). Da mir der neue C3 ausnehmend gut gefällt, habe ich den Händler mal nach der Anhängelast (110 PS) gefragt: 550 kg gebremst !!. Der alte C3 durfte 1100 kg anhängen. Scheidet damit leider aus. Gibts für die bescheidenen Anhängelasten eine Erklärung? Immerhin war der Cactus Towcar of the year!!!!
    Gruß
    Klaus

    Hallo,


    So ist es:


    Zitat

    Gewichtsgrenze für Anhänger


    Im Fahrzeugschein sind als zulässige Anhängerlast 500 kg eingetragen. Darf ich auch einen Anhänger mitführen, dessen zulässiges Gesamtgewicht darüber liegt, wenn ich ihn so belade, dass 500 kg nicht überschritten werden ?


    Sie dürfen. Mit dem Begriff Anhängerlast oder Anhängelast ist stets das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint, nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht. Aber Achtung: Es zählt das Gewicht des kompletten Anhängers, also Achslast plus Stützlast. Und es gelten immer die in den Papieren des Zugfahrzeugs eingetragenen Werte. Generell werden die Anhängelasten auch durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung begrenzt. So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt. Die Obergrenze für Pkw-Anhänger mit eigener Bremse liegt bei 3500 kg Gesamtgewicht.
    (ADAC Motorwelt 11/96)



    oder so:



    ======================================
    Anhängelast - 500 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs ungebremst.

    Gruß

    Klaus