Beiträge von Pizzicato

    das überascht mich jetzt doch. was ist denn nach dieser Definition ein anzeigepflichtiger Unfallwagen? und wer definiert das so? auf was kann man sich da berufen? ?(

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.

    Man spricht per rechtlicher Definition eigentlich erst dann von einem Unfallwagen, wenn Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich sind, und somit die Fahrzeugstruktur Ansicht angegriffen wurde. Geschraubte oder geklebte Teile bei einer Reparatur rechtfertigen noch nicht die Bezeichnung Unfall.

    In dem Moment, in dem du in die Automatik eingreifst, sollte diese für einen Moment "überbrückt" sein. Das heißt, dass er nicht so schnell wieder in eine andere Gangstufe schaltet. Dauert aber nur einige Sekunden. Wenn du aber schon kurz vor dem überholen herunterschaltest, und dann guckst, ob was kommt, schaltet er nicht gleich wieder hoch und du kannst bei freier Strecke das überholen schon im niedrigeren Gang starten.

    Gab es beim SensoDrive, zwangsgeschaltet wurde nur nach erreichen der niedrigsten oder höchsten Drehzahl, sprich kurz vorm abwürgen oder im roten Bereich. Dafür gab es eine Taste, wie beim Smart nur vor dem Schalthebel und an ihm.
    Genutzt habe ich das eigentlich nie, nur um zu verhindern, dass er bei höheren Geschwindigkeiten zurückschaltet, auf der Autobahn zum Beispiel. Ansonsten habe ich eigentlich auch mehr vorzeitig hochgeschaltet. Die Minus-Wippe war fast unbenutzt. Ich habe auch gern mit dem Stick geschaltet, man könnte die rechte Hand dort auch so wunderbar parken. Im 1007 ist die Konsole ganz praktisch angordnet.

    Ich auch. Wenn sich vielleicht maximal 5 Fahrzeuge treffen, mehr wird es erfahrungsgemäß nicht, erwarte ich eigentlich nicht unbedingt mehr. Zusammensitzen und quatschen, nebenbei lecker essen, das ist mehr oder weniger mein Ziel eines Regionaltreffens.
    :)

    Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.

    Entweder ist dann der Altersunterschied recht groß, oder unsere Definition geht komplett auseinander. Ich habe eigentlich nicht vor, mich irgendwo in der Pampa zum grillen zu treffen oder eben Grillen auf nem Parkplatz irgendwo in einer Stadt, wobei das wahrscheinlich schon rein rechtlich Schwierigkeiten bereiten wird.
    Dann lieber irgendwo in einer Eisdiele nachmittags in der Sonne sitzen und die Autos vor der Tür parken...