das überascht mich jetzt doch. was ist denn nach dieser Definition ein anzeigepflichtiger Unfallwagen? und wer definiert das so? auf was kann man sich da berufen?
Per Definition handelt es sich nicht um einen anzeigepflichtigen Unfallwagen. Entweder es wird Smart herausgedrückt oder aber einfach die Tür getauscht. Es sind weder Schweiß-, noch Richtarbeiten erforderlich. Für den Händler wird die makellose Wiederherstellung aber auch nicht billig. Von daher ist der Abzug soweit ok. Und Händlereinkauf ist immer deutlich weniger als Verkauf, egal ob von privat oder vom Händler.
Man spricht per rechtlicher Definition eigentlich erst dann von einem Unfallwagen, wenn Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich sind, und somit die Fahrzeugstruktur Ansicht angegriffen wurde. Geschraubte oder geklebte Teile bei einer Reparatur rechtfertigen noch nicht die Bezeichnung Unfall.