Ach noch was vergessen, an Airbumper.
Ich habe den Bericht oben schon gelesen, aber mir fehlt das Gerät, und der Händler sagt natürlich geht nicht.
Das mit dem erlöschen der Betribserlaubnis halte ich für Quatsch, weil ich stell den Mist ja jetzt auch nach dem Anlassen sofort ab.
Das ist ja im Grunde nichts anders, außer das mir dieser lästige druck auf den Monitor erspart bleiben würde.
Der Händler darf das wohl aus rechtlichen Gründen gar nicht. Vorlage hierzu liefert der § 19 STVZO. Nachzulesen hier: §19
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(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht
ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen
Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen
werden, durch die
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Soo, aktivierst du dauerhaft die S/S, stellt das eine Veränderung am Fahrzeug dar, welche das Abgasverhalten verschlechtert. Das Abgasverhalten wird bei der NEFZ Prüfung bestimmt. Da dort das S/S durch lange Standzeiten sehr wohl Einfluss hat, sind die Ergebnisse ohne S/S schlechter, und damit ist die Betriebserlaubnis futsch...
Manuelles Deaktivieren ist keine Veränderung am Fahrzeug, auch wenn das Ergebnis das selbe ist...
Gruß,
Airbumper