Hallo,
Interessanter Link:
https://www.adac.de/verkehr/ab…snorm/wltp-messverfahren/
Zitat von ADAC
Wie beeinflusst WLTP die Kfz-Steuer?
(...)Die Situation ist kurios: Obwohl die Modelle technisch absolut identisch sind und nur neu gemessen wurden, zahlt derjenige, der sein Auto nach dem 1. September 2018 zugelassen hat, in Einzelfällen zum Teil deutlich mehr Kfz-Steuer als der Altbesitzer.
Wie schon vermutet, zahlt @khs2212 deshalb auch weniger Steuer als der TE - trotz gleichem Fahrzeug.
Schaue ich jetzt in die für mich gültige Preisliste (vom 23. Juli 2019), und dort aufs Thema Co2 Ausstoß, finde ich einen "beworbenen" Wert von 106g/km für den 1.2 THP PureTech 110.
Lege ich diese 106g zu Grunde, komme ich auf eine jährliche Steuer von 46 Euro - ein doch erheblicher Unterschied, wie ich finde.
Ob André mit seinem Nachhaken beim Hersteller Erfolg haben wird, wage ich stark zu bezweifeln. Aber eine Protestnote kann man sicher dort loswerden...
Laut Infos vom ADAC scheinen die Hersteller sich nämlich absolut rechtskonform zu verhalten. D.h. die Info, die er in der Preisliste findet ist wahrscheinlich rechtskonform nach NEFZ und nicht nach WLTP. Hintergrund ist wohl eine Regulierungslücke durch den Gesetzgeber. Demnach sind Hersteller noch nicht verpflichtet in Broschüren und Verkaufsmaterialien die CO2-Emissionen nach WLTP anzugeben:
Wie beeinflusst der WLTP die Verbraucher-Informationen?
(...)
Allerdings hat der Gesetzgeber bis dato noch keine Aktualisierung der Pkw-EnVKV zur Umstellung von NEFZ auf WLTP verabschiedet. Die Angabe der CO2-Emissionen basiert somit weiterhin auf NEFZ-Basis. Derzeit rechnet man aus den gemessenen WLTP-Werten die NEFZ-Werte zurück. Einige Hersteller (z.B. BMW und Volkswagen) geben die WLTP-Werte im Konfigurator zusätzlich (freiwillig) an.
Die Pkw-EnVKV (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ) ist übrigens die "Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen": Link zur Verordnung
Transparenz und Verbraucherschutz geht jedenfalls anders. Da wird man als Verbaucher und evtl Neuwagenkäufer wohl abwarten müssen, bis entsprechende Regelungen verabschiedet sind, um nicht erst bei der Zulassung des Wagens von der Höhe der Steuer "überrascht" zu werden. Bzw bei Erhalt der Papiere. Wir als Einzelkäufer "jammern" da noch auf hohem Niveau. Für Firmen mit Fuhrparks und Flottenmanagements machen das aber bestimmt schnell nicht überschaubare und daher nicht planbare Kosten aus!!
In einem Bericht aus 2/2019 des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags (der, der die Abgeordneten bei Fragestellungen berät) wird diskutiert, in wieweit sich eine Abschaffung der KFZ-Steuer zu Gunsten einer anderweitigen "Energie-Steuer" oder die berühnmte "Infrastrukturabgabe" rechnet/lohnt. Interessant... (Siehe pdf anbei.) Man kann nur hoffen, dass bis zu derartigen Änderungen wenigstens eine Übergangsregelung für die Verbraucherinformationen geschaffen wird, damit man vor Kauf eines Neuwagens schon weiß, wie hoch die Steuer sein wird (solange es sie noch gibt).
Hier noch ein schöner Filmbeitrag aus plusminus.