Da ich im Vertrieb eines deutschen Autoherstellers tätig bin, muss ich allerdings den Hersteller, sowie den Händler in Schutz nehmen.
1. Hersteller - Lange vor der eigentlichen Produktion gibt es bereits einen Änderungsstop, zu dem eine Bestelländerung nicht mehr möglich ist, da die Planung bereits steht.
2. Händler - Der Händler kauft das Fahrzeug vom Hersteller. Ist das Fahrzeug nicht mehr änderbar, so muss der Händler, bevor er dir das Fahrzeug verkauft, vom Hersteller kaufen. Aus Kulanzgründen kann der Händler ein zweites Fahrzeug für dich bestellen und das erste Fahrzeug in den hauseigenen Bestand oder Fuhrpark nehmen. Ich kenne weder die Verbauquote vom ETG (wie sehr es nachgefragt/bestellt wird), noch die Gängigkeit deiner restlichen Ausstattung/Farbkombinationen. Ist es ein kleiner Händler, da er nun auch nicht das von dir gewünschte Modell vor Ort hatte, kann er die Finanzielle Belastung eines zusätzlichen ungeplanten und (evtl?) schlecht verkäuflichen Cactus nicht so einfach in Kauf nehmen
3. Du - Letztlich hat der Händler dir das Getriebe vermutlich nicht aufgeschwatzt, sondern du wolltest es auch auf das Risiko, dass es dir nicht gefällt. Ich wäre einfach zu einem Händler gefahren, der einen hat, bevor ich eine Bestellung für 15-20000€ tätige. Ich wollte Ansicht am liebsten den 110 mit ETG, gibt's ja eh nicht, aber da ich die Art des Getriebes vom Smart und R8 R-Tronic kenne war dieses Getriebe auch ohne PF vom Tisch.
Letztlich ärgerst du dich doch eigentlich am meisten über dich selbst.
Hast du eine Auftragsbestätigung erhalten? Wenn nicht einfach schriftlich stornieren. Ist das Fahrzeug finanziert? Innerhalb von 14 Tagen nach Finanzierungsanfrage stornieren.