Preisliste ist rechtlich eigentlich Wurscht.
Wichtig ist, was im Kaufvertrag steht. Wenn Sie drin steht hast du ein Anrecht darauf. Monieren hättest Du das allerdings bereits bei Übergabe müssen.
Ein Bekannter von mir hat sich bei einem Citroen-Händler einen Berlingo konfiguriert und hat Wert darauf gelegt, dass die GripControl vorhanden ist.
Wenige Tage nach Abschluss des Kaufvertrages ist ihm aufgefallen, dass diese im Kaufvertrag nicht aufgenommen wurde. Er hat per Email nachgefragt, ob
das Fahrzeug nun mit oder ohne GripControl bestellt wurde. Der Händler hat schriftl. darauf geantwortet, dass diese dabei ist, weil sie in einem Paket, welches er hinzukonfigueriert hat, beinhaltet ist.
Nach 4 Monaten Wartezeit hat er sein Auto bekommen... ohne GripControl...
Nach kurzem Hickhack unter Zuhilfenahme des Vertragsanwaltes seiner Verkehrsrechtsschutzversicherung wurde ein neuer Berlingo bestellt.
Lieferzeit 6 Monate. Bis zur Auslieferung hat er kostenfrei das falsch bestellte Fahrzeug nutzen können.
Der hat dann über 10.000km draufgefahren und nix bezahlt. Das ging aber nur, weil er die E-mail des Händlers vorweisen konnte...
Nach Ablauf von 2 Monaten dürfte das bei Dir jedoch nicht klappen.