Die Kosten hierfür müssten doch im Rahmen der vierten, bzw. sechsten usw. Inspektion inbegriffen sein?!
Die Rostvorsorgekontrolle hat nichts mit der Inspektion zu tun. Das bedeutet, daß das 2 verschiedene Aufträge sind mit 2 Rechnungen. Wenn jemand warum auch immer keine Rostvorsorgeuntersuchung haben will, gibt er nur die Inspektion in Auftrag und bezahlt dann auch nur die Kosten für die Inspektion. Im Wartungsheft gibt es dafür auch verschiedene Felder, also ein Kapitel, wo alle Inspektionen dokumentiert werden und ein Kapitel, wo die Rostvorsorgeuntersuchungen dokumentiert werden. Das ist aber schon solange so, seit dem es die Garantie gegen Durchrostung gibt.