Aus einem Artikel von Heiko Haupt in der "Zeit online" vom 27.03.2013:
"Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06). In dem verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines Wagens, bei dem der Eigentümer keine Angaben zu Vorschäden machte. Später stellte sich heraus, dass es einen Blechschaden an einer Tür und dem hinteren Seitenteil gab. Das Gericht urteilte, dass diese Sachmängel über der Definition einer Bagatelle lagen."