Restwertprognose 2020 für C4 Cactus

  • Aus einem Artikel von Heiko Haupt in der "Zeit online" vom 27.03.2013:


    "Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06). In dem verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines Wagens, bei dem der Eigentümer keine Angaben zu Vorschäden machte. Später stellte sich heraus, dass es einen Blechschaden an einer Tür und dem hinteren Seitenteil gab. Das Gericht urteilte, dass diese Sachmängel über der Definition einer Bagatelle lagen."

  • Also stimmt es doch nicht ganz .... sprich eine beschädigte Tür mit eingedrücktem Blech ist ein Unfallschaden. Nun heißt es nur, was ist wenn ich die komplette Tür ersetzen lasse könnten findige Leute auch sagen "nix Umfallschaden". Jedoch sehe ich das als "Mensch" anders.

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Also stimmt es doch nicht ganz .... sprich eine beschädigte Tür mit eingedrücktem Blech ist ein Unfallschaden. Nun heißt es nur, was ist wenn ich die komplette Tür ersetzen lasse könnten findige Leute auch sagen "nix Umfallschaden". Jedoch sehe ich das als "Mensch" anders.

    Rein rechtlich ist der Wagen dann eben nicht mehr "unfallfrei".


    Mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn so eine Beschädigung z. B. durch Vandalismus hervorgerufen wird.
    Dann wäre der Wagen nämlich trotz getauschter/reparierter Tür "unfallfrei", da der Tausch ja nicht durch einen Unfall bedingt war. ;)

  • Ohoooo ich ahne schlimmes - hab natürlich beim Verkauf angeboten gehabt das das Auto kein Unfall hatte bzw. hat ... weil ich die Tür einfach wechseln lassen wollte.
    Jetzt siehts aber so aus, das ich ihn wohl doch behalte - der Verlust ist mir einfach zu groß, ganz ehrlich 12500€ das geht nicht, das Auto ist super in Schuß und alles.. aber versteh natürlich auch die andere Seite, jeder will da sein Geld verdienen.


    Ich glaube aber das es so war, das Anbauteile wie Tür und Stoßstange den Wagen nicht zu einen Unfallauto deklassieren, da müsste die Karosserie irgendwie beschädigt sein, oder irre ich mich da komplett?


    Mich nervt sowas wie Fahrerflucht, ganz ehrlich, wenn man einen Unfall macht, sollte man dazu stehen und die anderen nicht für den eigenen Fehler aufkommen lassen.
    Aber naja ... einfach nur ägerlich

  • So wurde es mir desöfteren von Händlern gesagt. Sobald der Holm (Strukturteil) beschädigt wurde und gerichtet werden muss, gilt es als Unfallfahrzeug.


    Meine Definition geht wohl auf die Aussagen vonVersichetungen zurück. Die sagen das so, wahrscheinlich um deutlich weniger Geld im Falle lzahlen zu müssen.


    Weiter wird zwischen nicht Unfallfrei und Unfallwagen unterschieden. Der Fall mit eingedrückter Tür bedeutet dann wohl, nicht unfallfrei, aber noch kein Unfallwagen.


    Ich habe mich nicht geirrt, aber auch nicht nicht geirrt. Die Definition geht zwischen den Parteien nur sehr weit auseinander. Eine Versicherung stuft einen Wagen nicht als Unfallwagen ein, ein Gerixht würde dies scheinbar sehrwohl tun.

  • Rein rechtlich ist der Wagen dann eben nicht mehr "unfallfrei".
    Mich würde mal interessieren wie das rechtlich aussieht, wenn so eine Beschädigung z. B. durch Vandalismus hervorgerufen wird.
    Dann wäre der Wagen nämlich trotz getauschter/reparierter Tür "unfallfrei", da der Tausch ja nicht durch einen Unfall bedingt war. ;)

    Sorry für den neuen Post, aber ich wollte nicht zu viel mischen.


    In dem Fall gilt es als nicht unfallfrei. Ich habe nämlich gelesen, dass ein durch einSchlüssel zerkratztes Auto als nicht unfallfrei gilt, wenn eine komplette Fahrzeugseite nachlocktest werden muss. Dies muss in jedem Fall im Kaufvetrag angegeben werden.

  • Als "Unfallwagen" wird i. d. R. ein Fahrzeug mit einem entweder NICHT reparierten oder repariertem ERHEBLICHEN Schaden definiert. Ein Fahrzeug mit einem BAGATELLschaden ist zwar nicht mehr unfallfrei, aber deswegen auch noch lange kein Unfallwagen in diesem Sinne.


    Trotzdem würde ich beim Verkauf auf jeden Fall auf evtl. Bagatellschäden hinweisen. Wenn die fachgerecht repariert sind, führt das m. E. nicht zu so drastischen Wertminderungen wie z. B. ein gerichteter Rahmen oder ein Überschlag. Und du bist auf der sicheren Seite. ;)

  • hm, "nicht unfallfrei", "unfallwagen" ganz schön spitzfindig die auslegungen. mir als otto-normal-verbraucher bleibt dann wohl nur dezidiert nach allen eventualitäten nachzufragen. so in dem Sinne: "wurden teile des autos nachlackiert?" "wenn ja, warum?" weil auf konkrete nachfragen im verkaufsgespräch wissentlich zu lügen ist doch auch weiterhin nicht rechtens beim autokauf und berechtigt ggf zum rücktritt, oder?


    Trotzdem würde ich beim Verkauf auf jeden Fall auf evtl. Bagatellschäden hinweisen. Wenn die fachgerecht repariert sind, führt das m. E. nicht zu so drastischen Wertminderungen wie z. B. ein gerichteter Rahmen oder ein Überschlag. Und du bist auf der sicheren Seite.

    ja, so würde ich es beim verkauf auch machen, damit mir niemand n strick raus drehen kann.

    :love: Cactus e-HDi 92PS ETG6 Feel Edition 2015-2022

    8) Cactus Blue HDi 120 EAT6 Shine 2022-?