Hi,
Mietwagenrückläufer - da habe ich auch so meine Erfahrungen gemacht, soll heißen ich hab den Kauf rückgängig gemacht als ich erfahren habe, daß es sich um einen Ex-Mietwagen handelt.
Beim Verkaufsgespräch kein Wort davon, obwohl ich gefragt habe, woher das Auto kommt. Sogar im Kaufvertrag ein Kreuz an der Stelle, daß es sich um kein Mietfahrzeug handelt.
Hab's dann gesehen, als ich die Fzg.papiere zur Zulassung erhalten hatte - echt spitze!
Das ist mir bei einem relativ großen Citroen-Händler im süddeutschen Raum passiert.