Für alle die auch Negativerfahrungen mit einem Cactus ertragen können, hier unsere Erfahrungen der letzten Monate:
Seit Oktober 2015 sind wir ja nun Besitzer eines 82PS Benziner’s mit 5-Gang ETG Getriebe. Über die Eigenschaften und das Fahrverhalten dieser Kombination kann man viel und ausgiebig diskutieren. Für „uns“ steht fest: Citroen hat mit diesem Getriebe im Vergleich zu anderen Herstellern ein absolutes „Flickwerk“ produziert! Die Abstimmung und der Schaltkomfort gehen definitiv zu Lasten des Fahrspaßes. Es sei Mal dahingestellt, ob man ein eher sportliches oder moderates Fahrverhalten bevorzugt: Im Alltagsgebrauch kommt es immer wieder zu Situationen die teils die Fragestellung zulässt, ob dieses Getriebe überhaupt eine zeitgemäße und teils verkehrssichere Konstruktion darstellt!? Aber wie bereits gesagt: Hier gehen die Meinungen weit auseinander!
Bei unserem Cactus sind aber im Einzelnen noch weitere Mängel aufgetaucht, die trotz mehrmaliger Nachbesserungstermine in der Werkstatt (der letzte dauerte fast 4 Wochen) teils nicht behoben werden konnten. Abschließend gibt man nun an, dass diese von mir vorgebrachten Eigenschaften - ich nenne es Mängel - konstruktionsbedingt seien!?
Hauptsächlich geht es darum, dass unser Fahrzeug auf ebener Strecke nicht die eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 173 km/h erreicht. Hier konnte sogar im günstigsten Fahrbetrieb ohne Gegenwind, Zuladung oder aktivierter Klimaanlage, nach extrem langer Beschleunigungsstrecke lediglich eine Tachogeschwindigkeit von 160 bis 165 km/h erreicht werden. Anfänglich von der Werkstatt auf die Einfahrphase geschoben, wurde man bei KM 5000 dann auch seitens von Citroen nervös. Das Ergebnis: Vom 16.12.2015 bis 08.01.2016 stand der Cactus zur Nachbesserung beim Händler. Bei der Übergabe teilte man uns dann mit, dass die von uns eingeforderte Endgeschwindigkeit nur errechneter Wert sei. Dieser sei genau wie der Kraftstoffverbrauch auch, bestenfalls nur im Durchschnitt zu sehen!? Bei Gefälle würde der Wagen sogar fast 190 km/h laufen, was man mir in einem Video stolz vorgeführt hat, und das wäre ja schließlich auch über der angegeben Höchstgeschwindigkeit!
Allerdings sieht das der nun eingeschaltete Gutachter und Anwalt anders! Wer Recht hat bzw. bekommt, muss nun ein Gericht klären!
Auch Autobild hat nun auf unseren Leserbrief reagiert. Am 22.01. bekommen wir Besuch von einem Reporter, der sich genauer mit uns über unsere Erfahrungen unterhalten möchte.