Hallo Kessel,
wenn alles eingetragen wird, steigen dann auch die Versicherung und eventuell die Steuer????
LG
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo Kessel,
wenn alles eingetragen wird, steigen dann auch die Versicherung und eventuell die Steuer????
LG
Hallo, dazu kann ich leider nichts sagen.
Hallo Community,
wer hat Erfahrung(en) mit Chip-Tuning eines C4 BlueHDI 100?
Vorab besten Dank
Ich schließe mich der Frage an und möchte erweitern: mit dem BlueHDI 100 oder auch einem anderen/vorherigen Auto.
Man liest und hört vieles, die Berichte scheinen mir oft aber nur nach Bauchgefühl zu bestätigen, was die Leute gerne erreichen wollten ("zieht unten besser raus", "Spritverbrauch gesunken"). Eben eher gefühlsmäßig bzw. basierend auf der Berechnung des Bordcomputers, dem die niedrigeren Verbrauchswerte angeblich aber nur vorgegaukelt werden.
Gelesen habe ich auch von Problemen bei den Abgaswerten, Rußentwicklung und weiteren heiklen Dingen (Motorprobleme etc.).
In der Verwandtschaft wurde kürzlich ein Nissan Qashqai gechipt, zieht angeblich unten besser raus (ich denke aber, man hätte dem Burschen als Fahranfänger den Motor auch heimlich drosseln können, und er würde es in der Euphorie anders empfinden ), Verbrauch laut BC gesunken (ca. 0,5 Liter). Der Verbrauch wird aber leider nie selbst berechnet, insofern eventuell eben eine Täuschung wie oben angesprochen.
@SPA @1848 Hab Eure Beiträge mal hierher verschoben, da es das Thema schon gibt. Evtl auch dies interessant, geht allerding um den Benziner Motortuning/Chiptuning beim 110 S&S PureTech
Die Themen findet man übrigens auch blitzschnell über Suchfunktion mit Begriff "Chip-Tuning"
So, und nun viel Spass beim Chippen
Hallo Kessel,
wenn alles eingetragen wird, steigen dann auch die Versicherung und eventuell die Steuer????
Leistungssteigerung sollte der Versicherung mitgeteilt werden. Die Fahrzeuge sind ja in Typklassen spezifiziert. Die Typklasse wird nicht verändert und bleibt weiterhin bestehen...
Daher verändert sich die Einstufung nicht, der Beitrag bleibt gleich...die Versicherung gewährt allerdings den Versicherungsschutz mit
den neuen Leistungsangaben.
Wenn der TüV die Eintragung vornimmt, ohne die Schadstoffnorm anzupassen, bleibt auch die Steuer gleich.
Wurde die Leistungssteigerung eingetragen? Ich habe auch vorgehabt, die Leistung zu steigern, da aber dieses nicht eintragungsfähig ist, nehme ich davon wieder Abstand. Ich wollte die Steigerung bei Musketier machen lassen. Nun werde ich wohl nur den Auspuff nehmen.
Gibt es denn offizielle Leistungssteigerungen, die auch in den Papieren eingetragen werden können oder mit Wisch/Beiblatt auch so anerkannt sind? Ich meine nicht die Boxen, sondern tatsächlich umschreiben des Steuergeräts. Denn auch die meisten Boxen werden mit dem Zusatz "nicht im Rahmen der StVZO" verkauft, oder der Hersteller schweigt sich aus.
Hey ... vorhin auf Facebook gesehen.
BlueHDi 100 mit Chiptuning mit 220 auf der Bahn . Hat wohl 125PS nach dem Chiptuning.
Wobei man dazu sagen muss das die 220 lt. Tacho (GPS ca. 115km/h) unter besten Bedingungen entstanden sind (leere Bahn, Gefälle und Rückenwind). Also ein kurzzeitiger Bestwert für wenige Sekunden, realistisch sind gute 200 auf der Geraden.
@DingsDa
Solche Angebote gibt es in der tat zu hauf, mit beeindruckenden Leistungswerten,
bspw.: (hier mal rückstandsfrei entfernbar)
https://www.chiptuning.com/cit…1560ccm/powercontrol.html
Der sichere Weg seinen Motor und seine Zusatzaggregate (insb. Turbolader) zu ruinieren, es sei denn, man verkauft nach 2 Jahren und hofft, das bis dahin nix passiert.....
Das entscheidende allerdings steht unter "Rechtliches":
"Der Einbau eines Zusatzsteuergerätes stellt eine bauliche Veränderung dar, die ohne Eintrag in die Fahrzeugpapiere mittels kostenpflichtiger Einzelbegutachtung durch Prüfbericht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und - bei Einsatz im Straßenverkehr - zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Ein Teilegutachten ist für dieses Fahrzeug derzeit nicht vorhanden.
Im Übrigen gilt, dass jede Leistungssteigerung durch ein Chiptuning Auswirkungen auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder auf die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller haben kann. Wir informieren Sie gerne"
Viele Grüße