Rückleuchten zum Tagfahrlich zuschalten

  • Hallo!

    Ich würde gern die Rückleuchten dauerhaft dazuschalten. So dass sie nach dem Start des Motors mit dem Tagfahrlicht angehen.

    Bei Citroën wurde mir gesagt, dass das nicht über das Steuergerät programmierbar ist.

    Aber die einfach über die Zündung anzuklemmen, dürfte warscheinlich nicht so einfach machbar sein.

    Vermute ich mal.

    Hat jemand eine Idee, wie man das umsetzen könnte?

    👋

  • 1. Bevor du da irgendwas bastelst, frag beim TÜV nach, ob das überhaupt erlaubt ist. Ich würde nicht meine Betriebserlaubnis und damit Versicherungsschutz und Führerschein aufs Spiel setzen.


    2. Ich bin kein Jurist, wenn auch mit juristischen Texten einigermaßen vertraut - und ich würde sagen, die Formulierung der ECE R48 in Punkt 6.2.7.6 mit "Entweder - oder - oder" läßt zumindest die Lesart zu, daß nur eine der Varianten zulässig ist, entweder automatische Lichtschaltung oder Schlußleuchten brennen mit Tagfahrlicht (oder es gibt zwingende Zeichen, "du mußt jetzt Licht einschalten", wie unbeleuchtete Anzeigeinstrumente - nicht beim Cactus -, deutliche Beleuchtungsunterschiede - kann man zumindest bei meinem auf gleiches Niveau regeln -, Dunkelheitswarneinrichtung - im Cactus auch nicht).

    Demnach darfst du im Geltungsbereich der R48 das Schlußlicht nicht ans Tagfahrlicht anschließen.

    Wie gesagt, manche Leute sehen es anders, wenn man in die Foren guckt, aber im Zweifelsfall entscheidet der TÜV, der den Umbau auf jeden Fall abnehmen muß, denn es handelt sich um eine Veränderung an zulassungspflichtigen Elementen. Wenn du ne Einzelabnahme dafür kriegst, gut (den Schein mußt du aber immer mitführen!) - wenn nicht, darfst du alles rückgängig machen.


    3. Dazu kommt auch die Frage: warum? Wenn du kein Abblendlicht brauchst, bist du von hinten auch so sichtbar. Wenn es von hinten unsicher wird, mach Abblendlicht an (falls das Auto es nicht eh von selbst tut). Das ist Pflicht - und es ist schlimm genug, daß immer mehr Leute am Steuer das Denken vergessen.

    Viele Grüße


    Wolfram


    Zephyr Cactus PureTech 82 S/S ETG Shine, EZ 3/2017

  • Danke für die ausführliche Antwort!

    Es sind ausschließlich optische Gründe.

    Weil es einfach gut aussieht.

    Und ich würde da sicher nicht selbst Hand anlegen.

    Aber, dass das ein so großes rechtliches Problem ist, war mir nicht bewusst.

    Schade, war vorhin bei der Dekra die Scheinwerfer einstellen lassen. Wegen des Umstiegs auf LED.

    Hätte ich gleich mal fragen können...

  • Oder dauerhaft mit eingeshalteten Begrenzungsleuchten ("Standlicht") fahren :)

    Citroën Cactus PureTech82 Sélection, Lack: balticblau, AirBump: schwarz, Interieur: Habana, Polster: Stoff/Velours Club Habana, ORGA 14931
    Citroën 2CV6 Club, Lack: bunt gemischt, Dach: bleu-celeste (himmelblau), Interieur: marron/Kiefernholz, Polster: Jersey-Velour Fischgrät grau, ORGA 3881

  • Da bin ich nicht sicher, ob das zulässig ist - es heißt ja nicht umsonst Standlicht. Aber selbst wenn es wider Erwarten erlaubt wäre: Damit werden die Tagfahrleuchten dunkel, zumindest dunkler geschaltet, und in Sachen Sichtbarkeit ist das dann eindeutig kontraproduktiv.

    Und "schön aussehen" sollte niemals auf Kosten der Sicherheit gehen!

    Viele Grüße


    Wolfram


    Zephyr Cactus PureTech 82 S/S ETG Shine, EZ 3/2017

  • Ok ok. Ich habs ja verstanden!😁

    Nein. Das Tagfahrlicht sollte schon ungedimmt leuchten.

    Und ja, es ist verboten mit Standlicht zu fahren.

    Davon abgesehen...

    Es gäbe warscheinlich Leute, welche nachts nicht auf Abblendlicht umschalten würden, weil ja vorne und hinten was leuchtet. Einige checken ja noch nicht mal, wenn sie bei Dunkelheit ganz ohne Licht unterwegs sind.

    Werde einfach öfter auf Abblendlicht umschalten, bevor es der Sensor tut.

    Einfach nur weil es besser aussieht! 😉

    Zum Glück ist es ja nicht verboten tagsüber mit Abblendlicht zu fahren! Oder? :saint:

    PureTech/110 EAT6 Shine - EZ: 11/2018

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  • Da bin ich nicht sicher, ob das zulässig ist - es heißt ja nicht umsonst Standlicht. Aber selbst wenn es wider Erwarten erlaubt wäre: Damit werden die Tagfahrleuchten dunkel, zumindest dunkler geschaltet, und in Sachen Sichtbarkeit ist das dann eindeutig kontraproduktiv.

    Und "schön aussehen" sollte niemals auf Kosten der Sicherheit gehen!

    Ja, nur mit Begrenzungslicht fahren ist in Deutschland tatsächlich nicht erlaubt. Es muß zusätzlich auch das Abblendlicht/Fernlicht eingeschaltet sein. Bei sehr starkem Nebel darf auch mit Begrenzungslicht, eingeschaltetem Nebelscheinwerfern und ausgeschalteten Abblendlicht gefahren werden.

    Citroën Cactus PureTech82 Sélection, Lack: balticblau, AirBump: schwarz, Interieur: Habana, Polster: Stoff/Velours Club Habana, ORGA 14931
    Citroën 2CV6 Club, Lack: bunt gemischt, Dach: bleu-celeste (himmelblau), Interieur: marron/Kiefernholz, Polster: Jersey-Velour Fischgrät grau, ORGA 3881

  • Zum Glück ist es ja nicht verboten tagsüber mit Abblendlicht zu fahren! Oder? :saint:

    Nein. Aber es braucht mehr Sprit: statt 10W (<0,1A) mit Tagfahrlicht braucht Abblendlicht 145W (>12A). Entsprechend wird die Lichtmaschine belastet, und das geht auf den Verbrauch. Die Leuchtmittel verschleißen ebenfalls schneller und müssen gewechselt werden.

    Aus genau diesen Gründen wurden die Tagfahrleuchten entwickelt.

    Viele Grüße


    Wolfram


    Zephyr Cactus PureTech 82 S/S ETG Shine, EZ 3/2017

  • Sorry! Nicht böse gemeint! ;)

    Aber, das ist mir ziemlich egal.

    Wenn der Tank leer ist, fahr ich tanken und wenn die Lampen kaputt sind kommen neue rein.

    Die LED H7 Teile sollten ja auch eine Weile halten.

    Ein Auto ist so oder so ein Geldgrab.

    Da fang ich nicht an abzuwägen.