Soweit ich das verstehe, werden - wieder mal - die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" verwechselt:
Gewährleistung: vom Gesetzgeber vorgegeben bei Geschäften zwischen gewerblich und privat ( wichtiger Punkt: Beweislastumkehr nach 6 Monaten)
Garantie: FREIWILLIGE Leistung des Verkäufers ( kann auch "Zusatz-garantie" sein, die über eine Versicherung abgedeckt wird) Hier kann der Garantiegeber Bedingungen einbauen, die erfüllt werden müssen, um in den Genuss der Garantie zu kommen, wie zum Beispiel Wartungsarbeiten bei bestimmten Werkstätten, usw.
Soweit ich als Jura-Laie das beurteilen kann, hat @ofcler die "freiwillige" Garantie durch die Pitstop-"Inspektion" verwirkt.