So, alles tutti.
Habe eine ABE vom Felgenhersteller meiner 15zoll-Zubehörfelge bekommen, wonach die 15 zoll auf dem 120ps Cactus nur zulässig sind, wenn die Größe von Citroen freigegeben ist.
Von der CITwerkstatt habe ich dann eine Unbedenklichkeitserklärung (UBB) von Citroen Deutschland bekommen, dass die 15zoll mittlerweile freigegeben sind und die Rad/Reifenkombination bei Gelegenheit mit dieser Bescheinigung in die Papiere zu übertragen sind.
Ich bin dann damit zum TÜV und habe gefragt, ob sich das nur auf die in der UBB benannte 15“Stahlfelge original von CIT bezieht. Oder ob ich mit der ergänzenden ABE der Zubehörfelge auch diese fahren darf.
Er hat sich die Unterlagen in Ruhe angeguckt mir dann bestätigt, mit der CITfreigabe sei die Größe freigegeben und damit legalisiert die FelgenABE die Weiterfahrt. Die Bedingung 76V in der FelgenABE sei mit der CITfreigabe erfüllt und ich soll das einfach beides ins Handschuhfach legen und munter meine Winterfelgen weiterfahren.
Im Sommer heirate ich, da muss ich eh wg Namensänderung die Zulassungpapiere ändern lassen, da lasse ich dass dann mit eintragen.