Hier bei Tüv Nord gibt es weiterführende Information dazu und auch entsprechende § genannt. Dort sind zwar Kennzeichenbeleuctungen nicht explizit als "lichttechnische Einrichtung" aufgeführt, aber ich verstehe es so, dass die Regeln auch dafür gelten.
Wenn man allerdings nachts auf den Straßen unterwegs ist und mal so sieht, mit welchen Flutlichtern nicht wenige Kennzeichen beleuchtet werden, scheint das aber keinen zu interessieren. Weder Fahrer noch Cops.
Mit dem Hinweis im Angebot schließt der Verkäufer nur etwaige Haftungsansprüche bei Verwendung im Bereich StVZV aus. Er geht auf Nummer sicher.