irgend wann soll man auch gut sein lassen
Mein Cactus ist jetzt ein Unfallfahrzeug :-(
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irgend wann soll man auch gut sein lassen
Kannst du ja gerne so handhaben, wenn dir einer dein Auto kaputt macht. Und dann dein eigenes (evtl hart verdientes) Geld ausgeben oder mit ungleichem Profil die Fahrdynamik des Autos verschlechtern. Steht ja jedem frei, ob und wie er zu seinem Recht kommt.Ich für meinen Teil will + kann mich nicht daran bereichern oder besser stellen. Das Geld, was auf mein Konto geht, wird ja direkt an den Händler weitergeschoben. Ich will nur, dass mein Auto genauso piccobello und top gepflegt da steht wie VOR dem Unfall - an dem ich wie gesagt völlig unbeteiligt bin.
Ich habe keine Lust, in die eigene Tasche zu greifen, um für 70-80€ n zweiten Michelin-Reifen zu kaufen (plus aufziehen und wuchten etc), den ich ohne den Unfall nicht hätte kaufen müssen DIe Reifen sind nicht abgerockt, sondern wurden erst im August 2017 gekauft und quasi nur eine Saison 2018 + ca 6 Wochen in 2017 gefahren.
Was ich so gelesen habe, zahlt die Versicherung den zweiten unbeteiligten Reifen zumindest teilweise mit (quasi abzgl der Laufleistung). Naja, mal sehen.
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So. Update.
Die Werkstatt hat heute nochmal selber Fotos gemacht und setzt sich mit dem Gutachter in Verbindung.
Dadurch, dass die Schadensregulierung so lange gedauert hat, muss die Frontschürze jetzt auch erneuert werden. Diese ist durch die lange Zeit jetzt dauerhaft verformt und "ploppt" nicht mehr zurück in Form. Hätte man das innerhalb der ersten 1-2 Wochen gemacht, hätte die Frontschürze bleiben können, da sie ihre Form wieder angenommen hätte. Da die Frontschürze nicht im Gutachten aufgeführt ist, muss dieser Schaden nachgemeldet werden. Im Zuge dessen fragt die Werkstatt auch nochmal nach dem zweiten (unbeteiligten) Reifen an der Vorderachse.
Erst dann machen wir einen Termin zur Reparatur aus. -
Aus eigener Erfahrung, meine eher unkompliziertere Vorgehensweise:
Ich habe bis jetzt 2 Unfälle in der näheren Vergangenheit gehabt. Einmal hat mir jemand die Vorfahrt genommen, ein anderes Mal hat jemand auf einem Parkplatz rückwärts (mit ordentlich Tempo) ausgeparkt, und ist in mein stehendes Fahrzeug gekracht.
Beide Male habe ich die Polizei gerufen, welche den Unfallverursacher festgestellt und protokolliert hat.Dann bin ich zu einer Niederlassung (damals noch Mercedes) gefahren und habe dort nach einer Empfehlung für einen Gutachter gefragt. Dieser kam dann zeitnah zu mir nach Hause, hat seine Fotos gemacht und den Unfallhergang protokolliert in Form eines Gutachtens. Die erwarteten Kosten der Reparatur bei der spezifischen Niederlassung und die Wertminderung hat er an mich und die Niederlassung geschickt. Diese hat das Gutachten an die gegnerische Versicherung geschickt. Beide Male hat die Werkstatt innerhalb 2 Werktage das okay von der Versicherung bekommen, den Schaden zu regulieren. Günstig waren die Reparatur nicht. Bei der letzten Reparatur (nur Streifschaden--> keine Ersatzteile) wurden beispielsweise knapp 7000 Euro fällig (Coupe: großflächige Neulackierung notwenig, bei einem .
Ein Anwalt ist meiner Meinung nach erst nötig, wenn die Versicherung die Reparatur laut Gutachten ablehnen würde.
Dann einen Termin vereinbart und den Wagen für eine Woche abgegeben. Ich hätte entweder einen Leihwagen (A-Klasse) oder einen Wertausgleich für die Tage ohne Wagen bekommen können. Habe mich für letzteres entschieden.
Der Aufwand (zeitlich + "nervlich") für mich hielt sich also in Grenzen:
Zweimal zur Werkstatt gefahren, einmal zuhause anwesend sein für den Gutachter, und einen Brief an die Versicherung schreiben um die Wertminderung laut Gutachten und den Ausgleich für die Tage ohne Auto einzutreiben.Alles war beide Male innerhalb von 2 Wochen abgeschlossen (außer der Wertausgleich, welcher 1 Monat später kam).
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Ja hört sich auch gut an. Mir persönlich war es wichtig, mich bei diesem ersten Unfall bei nem Profi über meine Rechte zu erkundigen und so erstmal zu "lernen", wie es gehen kann. So kann ich bei einem nächsten Mal (das hoffentlich gar nicht eintritt) selber entscheiden, was ich selbst regeln kann und was nicht und auf was ich achten muss. Ich wollte nicht aus Unwissenheit irgendwelche "Fehler" machen, die ich am Ende von meinem eigenen Geld bezahlen kann, nur weil ich bestimmte Vorgehensweise oder echtliche Fallstricke nicht beachtet habe. Der Stress hält sich erfreulicherweise auch in Grenzen, weil ich nicht rumtelefonieren oder Briefe schreiben muss, sondern der Anwalt alles regelt. Eine Beratung beim Anwalt, zwischendruch ein Rückruf von ihm, ein Termin bei der Werkstatt mit Gutachter und gestern einmal "umsonst" vorbei zum Termin ausmachen. Praktischerweise fahre ich täglich an der Werkstatttüre vorbei auf dem Arbeitsweg.
Ich habe jedenfalls schon ne Menge dazugelernt, was ich vorher nicht wusste...
Ich hätte zum Beispiel vorher gar nicht gewußt, dass man einfach selber zu einer Werkstatt gehen "darf"(wobei meine gar keine bzw ungern Versicherungsabwicklungen übernimmt, wenn das Auto noch fahrtüchtig ist), ab welcher Schadenshöhe ein Gutachter auch definitiv ohne Theater und zu 100% bezahlt wird, ob und wann einem welcher Leihwagen auch zusteht (auf den ich in Automatikversion aufgrund einer Gehbehinderung zwingend angewiesen bin, um zur Arbeit und zu Therapien zu kommen), ab wann man einen Reparaturauftrag letztlich erteilen kann und wer unter welchen Umständen juristisch Auftraggeber und damit auch Zahlungspflichtiger ist, falls es doch zu Problemen mit der Versicherung kommt etc... So reduziere ich mein Risiko auf irgendwelchen Kosten hängen zu bleiben! -
Wie ihr ja sicherlich wisst, gibt meine Werkstatt immer kostenlos einen Leihwagen heraus, wenn mein Auto dort, warum auch immer, steht.
Ich dachte aber eigentlich, dass man in der Vollkasko einen Leihwagen inklusive hat, wenn nach einem Schaden das Fahrzeug mehrere Tage in der Werkstatt stehen muss. Pustekuchen...Ich bin selbst in die Werkstatt gefahren und hatte daher keinen Anspruch auf einen LW. Erst die Werkstatt hat der Versicherung bestätigt, dass das Auto in dem Zustand keinesfalls fahrbereit ist. Die Versicherung ging davon aus, dass das Fahrzeug fahrbereit ist, weil es aus eigener Kraft die Werkstatt erreicht hat.
Das ist übrigens der Kuhfuss, bei allem: In der Regel darf für Ansprüche eines Schutzbriefs, Versicherung, Mobilitätsgarantie,... das Fahrzeug nie aus eigener Kraft die Werkstatt erreichen. Der ADAC wollte auch keinen Leihwagen herausgeben, weil er die Meinung der Versicherung teilte.
Hinterher ist man immer schlauer. Von daher kann ich @lumo77 verstehen, dass er sich rechtlichen Beistand gesucht hat.
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Danke pi. Zumal es gerade - wie erwartet - problematisch wird. Die Werkstatt kann mir nämlich keinen Automatik-Leihwagen in meiner Preiskategorie/Wagenklasse besorgen für die Zeit der Reparatur. Sie haben es schon bei drei verschiedenen Firmen probiert. Ich kann aus Behinderungsgründen aber nur Automatik fahren. Daher muss jetzt erstmal geklärt werden, ob die Versicherung eine höhere Fahrzeugklasse auch bezahlt oder wie sonst meine Mobilität sicher gestellt sein kann - ohne, dass ich was zahlen muss (Öffis kann ich nicht benutzen). Oh mann, wenn das schon bei einem Automatik-Wagen schwierig ist, wie machen das bloß Leute, die einen Behindertenumbau mit z.B. Handgas haben und anders nicht zur Arbeit kommen können!?
Also, ich bin jedenfalls nach wie vor froh, da rechtlich gut beraten zu sein, damit ich am Ende nicht auf irgendwelchen Kosten hängen bleibe. Und ich bin froh, dass ich neben meinem nervenaufreibeneden Job so'n Scheiß "delegieren" kann, und ich mich nicht selbst um alles kümmern muss. Aber kann ja jedeR für sich entscheiden. Nächste Mal (was hoffentlich nicht kommt) bin ich dadurch schlauer und kann dann das meiste hoffentlich selbst regeln. -
Die Frage ist, warum deine Werkstatt nicht in der Lage ist, einen Leihwagen mit Automatik von einer Autovermietung anzumieten. Mittlerweile haben die in sämtlichen Fahrzeugklassen Automatikwagen.
Bei einem Schadenfall vor einiger Zeit hieß es von der Versicherung/Werkstatt, dass es ein Budget gäbe. Somit hätte ich eigentlich auch statt eines Äquivalent zum 1007 auch einen 5er BMW haben können, der auch noch gedeckt gewesen wäre. -
Das frage ich mich auch, was daran so schwer sein soll.... Wenn ich selbst bei enterprise /günstigster vor Ort) nachsehe, ist es gar kein Problem in der Golfklasse an einen Automatik für ne Woche zu kommen.
Mit der Fahrzeugklasse allgemein ist es wohl so, dass es lt deckungsgleichen Aussagen des Anwalts und auch der Werkstatt Tabellen dafür gibt. Auch im Gutachten ist ein Ersatzfahrezug in meiner Fahrzeugklasse mit 43€ am Tag eingepreist. Wenn ich für die 43€ n 5er BMW kriegen würde, kann ich den natürlich auch nehmen.
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Buch dir doch selbst einen U. Verlange das geld dafür