Anhänger: Zulassung und Versicherung

  • Hallo,
    kennt sich jemand aus erster Hand und eigener Erfahrung und Praxis mit Anhängern aus? Ich habe schon viel im Netz gelesen und möchte gerne Berichte aus dem Alltag hören, um die Infos für mich einschätzen zu können.


    Ich erwäge, mir einen Kleinstanhänger bis 750kg ohne Bremse zuzulegen, um vorrangig damit ein Fahrrad und ein Dreirad in den Urlaub zu transportieren.


    Versicherung:
    Ich hab ein bißchen im Internet gelesen und mir wurde der Zahn gezogen, dass Anhänger über die KFZ-Haftpflicht des Autos mitversichert seien (außer in bestimmten Fällen). Wie teuer ist ca eine solche Hängerhaftpflicht jährlich?? Und wie ist das denn mit der Versicheurng, wnen man sich einen Anhänger von der Tanke mietet für 2-3 Wochen? Ist da die Haftpflicht beinhaltet - wie bei einem Leihwagen von der Autovermietung auch?


    Zulassung:
    Bei Hornbach habe ich ein pdf gelesen, welches sich mit der zulassung befasst. Kann man die 100km/h-Freigabe direkt schon mit den Unterlagen bei Zulassung bekommen oder muss man dann wirklich mit dem Hänger dort vorstellig werden und wenn ja, wie teuer ist das dann ca?


    Parken:
    Ich erinnere mich außerdem noch duster an Fahrschulzeiten, dass man einen Hänger bei Nichtbenutzung nicht einfach auf öffentlichen Parkflächen stehen lassen darf. Wie handhabt ihr das, wenn ihr euren Hänger nicht benutzt oder wird da auch schon mal ein Auge zugedrückt?


    Über infos freue ich mich.

    :love: Cactus e-HDi 92PS ETG6 Feel Edition 2015-2022

    8) Cactus Blue HDi 120 EAT6 Shine 2022-?

  • Meine Anhänger Haftpflicht kostet glaube ich 25 €/a (750 kg), 100er Zulassung müsste über die Papiere bei der Zulassung gehen, ggf. muss der TÜV (?) noch was bestätigen.
    AAuf öffentlichen Flächen darf man glaube 14 Tage am Stück abstellen, hab meinen auf dem Grundstück stehen.


    Überführungsversicherung war bei mir übrigens teurer, wird aber erlassen wenn man danach fest versichert.

  • Jep kann ich bestätigen, mein Stief-Dad hat auch einen ungebremsten 750kg Anhänger für alles was so anfällt. Sagt ~30 Euro im Jahr.
    Habe hier noch ein Link für dich vielleicht interessantes Angebot um vielleicht auch "Gegenangebote" zu holen. Als Anhängerwert hab ich 1000€ eingetragen & Neuabschluss.


    Edit: zum Stellplatz ... wir haben einen kleinen Unterstand hinten auf dem Grundstück. Hinten drin ist Holz und anhänger steht davor. Unser Nachbar hat ein sehr hohes Carport und einen 500kg Anhänger diesen klappt er immer nach oben an die Wand und stellt dann seinen Wagen davor.

  • Bitte dazu in deinen Schein schauen da du hier zu wenig Daten angeben hast und anscheinend die Daten aus der Preisliste abweichen.

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Also ich war heute mal bei enem Hängerhändler und habe ein paar Erkundigungen eingeholt, weil mich die Infos aus dem Internet eher verwirrt haben, was Zulassung und 100km/h-Regelung betrifft.
    Mein 92PS Cactus darf ja folgendes:


    1605kg --------Techn. Zulässige Gesamtmasse (Ziffer F1) und im Zulassungsmitgliedsstaat (Ziffer F2)
    1130-1253kg -Leermasse in Betrieb (Ziffer G)
    55kg -----------Stützlast (Ziffer 13)
    825kg ---------Techn. Zulässige Anhängelast gebremst (Ziffer O1)
    565kg ---------Techn. Zulässige Anhängelast ungebremst (Ziffer O2)

    Der Händler hat mir abgeraten, einen gebremsten Hänger zu kaufen. Da dürfte ich zwar 160kg mehr ziehen, doch seien die Kosten für einen gebremsten Hänger um ein vielfaches höher, dass sich das für meinen Verwendungszweck nicht lohnen würde.


    Wenn ich einen ungebremsten 750kg-Hänger kaufen würde, müsste er den Hänger für die Verwendung an meinem Auto "ablasten". Da ich ja lt meinem Cactus-FZG-Schein nur 565kg ungebremst ziehen darf.
    Ablasten bedeutet lt Händler, dass im Fahrzeugschein des Hängers irgendwo durch einen TÜVler vermerkt würde, dass er nur 565kg Gesamtmasse haben darf. Mit diesem geänderten Fahrzeugschein und meinem Cactus-Schein müsste ich dann zur Zulassungstelle.
    Wenn das Ablasten nicht gemacht würde, könnte es Probleme bei Zulassung oder spätestens im Versicherungsfall geben - selbst, wenn ich selbst darauf achte, den Hänger nicht mehr als 565kg beladen zu haben. +++edit+++Wobei nicht die Kombination zulassungspflichtig ist, aber dei wollen das trotzdem sehen bei der Zulassung+++edit+++


    Streng genommen - sagt er - dürfte mir noch nicht mal eine Hängervermietung einen normalen kleinen ungebremsten 750kg-Hänger vermieten, da ich den laut meine Cactus-Papiere ja nicht ziehendarf. Udn welcher Verleih hätte schon abgelastete Hänger in der Vermietung. Das sei dann schon ne heikle Sache, wenn es zu einem Versicherungsfall kommen würde....


    Die 100km/h Regelung könnte ich bei meinem Auto vergessen, weil der Cactus viel zu leicht dafür ist. Um einen ungebremsten 750kg-Hänger mit 100km/h bewegen zu dürfen, müsste das Zugfahrzeug etwa 2200kg Leermasse haben. Und das hat mein Cactus ja bei weitem nicht.
    Oder der Hänger müsste soweit abgelastet werden, dass er etwa ein Drittel der Leermasse des Cactus hat. Also ca 400kg. Der Hänger selber wiegt ja auch was, also dürfen die damit transportierten Dinge kaum noch was wiegen.


    Hm, gar nicht so einfach, diese Materie...
    Dann habe ich bei meiner Versicherung nachgefragt und dort erfahren, dass man beim Preisvergleich gut aufpasssen muss:
    Manche Versicherer mit günstigen Prämien versichern nur den Hänger im Gespann, dh. im angekoppelten Zustand. Gerade auch bei Vermietungen sollte man das gut durchlesen. Wenn ich dann zb beim Rangieren mit Auto und Hänger den Zaun vom Nachbarn beschädige, ist dies versichert. Wennsich der Hänger aber durch Fehlbedienung während der Fahrt löst und sich selbstständig macht, ist er nicht mehr im Gespann und ein evtl Unfall und Schaden an einem hinter mir fahrenden Autos wäre dann nicht versichert. Oder wenn der Hänger am Haus steht und wegrollt, weil irgendwelche Komiker die Rad-Keile wegnehmen und der Hänger dann wegrollt in ein anderes Auto (der Hänger ist ja nicht gebremst, könnte also rollen), wäre auch dieser Schaden nicht versichert. Bei meiner Versicherung wäre die Prämie etwas höher, aber der Hänger im Gespann wie auch solo versichert.


    Wusstet ihr das? mir ist diese Materie neu und ich staune, was man da alles beachten muss, wenn man es halbwegs regelkonform machen will.

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  • Wenn ich einen ungebremsten 750kg-Hänger kaufen würde, müsste er den Hänger für die Verwendung an meinem Auto "ablasten". Da ich ja lt meinem Cactus-FZG-Schein nur 565kg ungebremst ziehen darf.
    Ablasten bedeutet lt Händler, dass im Fahrzeugschein des Hängers irgendwo vermerkt würde, dass er nur 565kg Gesamtmasse haben darf. mit diesem geänderten Fahrzeugschein und meinem Cactus-Schein müsste ich dann zur Zulassungstelle.
    Wenn das Ablasten nicht gemacht würde, könnte es Probleme bei Zulassung oder spätestens im Versicherungsfall geben - selbst, wenn ich selbst darauf achte, den Hänger nicht mehr als 565kg beladen zu haben.

    Also diese Sache habe ich ja schon mal befürchtet und ausgesprochen. Nun bin ich aber doch leicht entsetzt das es doch so ist. :huh::/ Noch einen grund mehr keinen für den Cactus zu holen bzw überhaupt eine Anhängerkupplung dran zu machen. Also darf man eh quasi nur SEINEN Hänger ziehen wenn jeder immer SEIN GEWICHT passend ablasten muss. :|


    Die 100km/h Regelung könnte ich bei meinem Auto vergessen, weil der Cactus viel zu leicht dafür ist. Um einen ungebremsten 750kg-Hänger mit 100km/h bewegen zu dürfen, müsste das Zugfahrzeug etwa 2200kg Leermasse haben. Und das hat mein Cactus ja bei weitem nicht.
    Oder der Hänger müsste soweit abgelastet werden, dass er etwa ein Drittel der Leermasse des Cactus hat. Also ca 400kg. Der Hänger selber wiegt ja auch was, also dürfen die damit transportierten Dinge kaum noch was wiegen.

    Hier wundert es mich aber das wir einen BMW 525i E34 mit einem Leergewicht von 1490kg und einem Zul.Gesamtgewicht von 1990kg. Der darf auch 750kg ungebremst ziehen und wir haben 100 km/h Zulassung für diesen + unseren darmaligen Wohnwagen von 1,3T (gebremst) auch mit 100km/h Zulassung. *grübel*

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Hier wundert es mich aber das wir einen BMW 525i E34 mit einem Leergewicht von 1490kg und einem Zul.Gesamtgewicht von 1990kg. Der darf auch 750kg ungebremst ziehen und wir haben 100 km/h Zulassung für diesen + unseren darmaligen Wohnwagen von 1,3T (gebremst) auch mit 100km/h Zulassung. *grübel*

    Mich wundert das auch. Der Händler klärte mich korrekt auf und meinte dann aber, dass sei eine so komplexe Sache, dass selbst manche in den Behörden das auch nicht ausrechnen könnten und deshalb kriegste dann die Zulassung. Ist wie mit H-Kennzeichen oder grünen (steuerbefreiten) Nummerschild. Auch da gibts eigentlich klare Vorgaben, und trotzdem kriegts manchmal der Eine und der Andere nicht.


    Zu dem gebremsten Wohnwagen musst du dazu allerdings wissen, dass gebremsten Anhänger nicht das 0,3fache (also ca ein Drittel) sondern das 1-1,2fache des Zugfahrzeugs wiegen dürfen um eine 100km/ zulassung zu bekommen. Diese Zahlen hab ich mir jetzt nicht exakt gemerkt, da ein gebremster für mich ja eh nicht in Frage kommt, aber so in der Art war das.




    +++edit+++


    Habe noch folgende Berechnungsbeispiele gefunden, die es sehr schön deutlich machen. Das scheint ja vollumfänglich die Aussagen des Hängerhändlers zu bestätigen...
    Und demnach dürfte Euer BMW tatsächlich keinen ungebremsten 750er ziehen... Den dicken gebremsten Hänger aber schon.


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    2 Mal editiert, zuletzt von lumo77 ()

  • Danke direkt mal abgespeichert. :D


    Ja jetzt ist es eh kein 525i E34 mehr sondern ein 740i E38 (noch) Leergewicht 1865kg, Hänger wurde natürlich unberührt gelassen, so macht es ja jeder. :/ Aber krass das man mehr oder weniger schon bald sich eine "ABE" für den Anhänger holen muss damit man selber den ziehen darf.


    Offtopic: Erinnert mich echt stark an *per Anhalter durch die Galaxis* ... Deutschland ist wie die "Vogonen" aber total! [Link1] [Link2] :m0008::m0024:

    Geschichte: Fiesta GFJ 1,3L 60PS / Polo 6N2 1.0L 50PS / Citroen C4-Cactus 1.2T 110PS / Opel Insignia-B GSi 2.0 BiTurbo 210PS / VW Caddy Alltrack 2.0L 150PS 4Motion (Camper)

  • Hallo,


    So ist es:


    Zitat

    Gewichtsgrenze für Anhänger


    Im Fahrzeugschein sind als zulässige Anhängerlast 500 kg eingetragen. Darf ich auch einen Anhänger mitführen, dessen zulässiges Gesamtgewicht darüber liegt, wenn ich ihn so belade, dass 500 kg nicht überschritten werden ?


    Sie dürfen. Mit dem Begriff Anhängerlast oder Anhängelast ist stets das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint, nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht. Aber Achtung: Es zählt das Gewicht des kompletten Anhängers, also Achslast plus Stützlast. Und es gelten immer die in den Papieren des Zugfahrzeugs eingetragenen Werte. Generell werden die Anhängelasten auch durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung begrenzt. So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt. Die Obergrenze für Pkw-Anhänger mit eigener Bremse liegt bei 3500 kg Gesamtgewicht.
    (ADAC Motorwelt 11/96)



    oder so:



    ======================================
    Anhängelast - 500 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs ungebremst.

    Gruß

    Klaus

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