Hallo klaus und wilkommen im Forum :-),
wenn du nächste Mal etwas zitierst, mache das bitte als Zitat kenntlich (das habe ich oben jetzt mal für dich gemacht) und benenne die Quelle. Beim zweiten Zitat ist mir nicht ersichtlich, wo du das gefunden hast. Siehe auch Netiquette und Qualität der Inhalte
Vielleicht stellst du dich auch kurz hier vor: Mitglieder stellen sich vor
So, und nun zu deinem Beitrag:
Das erste Zitat vom adac ist von 1996, das sind ja >20 Jahre her! Ob die Angabe noch stimmt, ein ungebremster dürfte höchstens 50% des Zugfahrzeugs wiegen, 21 Jahre später noch gilt, wage ich doch zu bezweifeln. Aber im Zweifel gibts ja zum Glück den Fahrzeugschein, wo ja unter den von dir genannten Ziffern die Lasten drinstehen. Und das ist ja wirklich unmißverständlich.
Auch an der Aussage (aus welcher Quelle auch immer die stammt), ob ein Hänger abgelastet werden muss oder man ihn trotzdem ziehen darf, wenn ich selbst aufpasse, ihn nicht über 500kg (in deinem Beispiel) zu beladen, habe ich so meine Zweifel. Vieleicht galt das mal vor 20 Jahren, was sehr gut sein könnte. Mir persönlich erscheinen die Infos, die ich gestern von Versicherung und Hängerverkäufer erhielt nachvollziehbar und glaubwürdiger - und passen von der Logik auch mehr zur deutschen Bürokratie . Aber muss ja jeder selber wissen - im Versicherungsfall hab ich den Hänger lieber so dran, wie die Versicheurng mir das gesagt hat, weil ich kein Bock auf Rechtsstreit wegen Auslegung habe...
ZitatDer 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.
Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg.
Das ist etwas irreführend formuliert. Im ersten Moment dachte ich: HÄ? Dann merkte ich, dass man es doppedeutig lesen kann. Die Anhängerkupplung zieht dann 100kg, wieviel dranhängt (im Sinne von Stützlast) ist ja deutlich weniger, weil der Hänger ja auch mit den Rädern auf dem Boden steht. *sorry, klugscheißmodus aus* Nicht, das jetzt auch andere Leute denken, sie könnten ihre Cactus-AHK mit 100kg stützbelasten.